1. Rechnungsaussteller

Der Rechnungsaussteller muss identifizierbar sein und mit den Vertragsunterlagen übereinstimmen. 

Firmenbezeichnung und Postadresse sollten korrekt sein und mit den Angaben im Handelsregister übereinstimmen. 

Achten Sie auf die korrekte Firmenbezeichnung. Wird eine Röhrich GmbH beauftragt und Sie erhalten eine Rechnung von Rolf Röhrich, dann handelt es sich schlicht um einen falschen Rechnungsaussteller.

 2. Rechnungsempfänger

Es gilt gleiches wie zur Bezeichnung des Rechnungsausstellers.

Adressierung an den Bauleiter c/o Bauherr sind inakzeptabel. In diesem Fall wäre der Bauleiter der Rechnungsempfänger und Sie können die Rechnung zurückweisen.

3. Rechnungsnummer

 

4. Steuernummer oder USt-IdNr.

 

5. Umsatzsteuer

 

6. Leistungszeit

 

7. Leistungsbeschreibung

 

 

 

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