U1 Erstattungen

Bei kleineren Betrieben wird dem Unternehmer ein Teil der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall über die Umlage U1 erstattet. Dies sind oft 60 % der Aufwendungen. 

Für die Berechnung der auf die Krankheitstage entfallenden Aufwendungen sind sowohl eine 30-Tage-Berechnung als auch eine Berechnung nach Arbeitstagen zulässig. Das Wahlrecht hat der Arbeitgeber. In der Baubranche ist die  Berechnung nach Arbeitstagen meist vorteilhafter.

Beispiel

Sie beschäftigen einen Bauleiter mit 5.000,00 EUR monatlichem Bruttogehalt bei einer 5-Tage-Woche. Er meldete sich am Montag, dem 04. März 2024 für drei Tage krank. 

Allein für das fortgezahlte Bruttogehalt hätten Sie mit der Berechnung nach Arbeitstagen eine um 173,68 EUR höhre Erstattung.

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