GFZ

Grundflächenzahl

Die GFZ legt fest, wieviel Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.

Geschossfläche ist die Summe der Flächen aller Etagen eines Hauses.

Eine häufige GFZ ist 1,2. Zulässig wären dann pro 1 Quadratmeter Grundstücksfläche 1,2 Quadratmeter Geschossfläche. Bei einem Grundstück von 1.000 Quadratmeter wäre damit eine maximale Geschossfläche von 1.200 Quadratmeter erlaubt.

Bei einem Grundstück mit 1.000 Quadratmeter Fläche soll ein Haus mit 3 Geschossen gebaut werden. Jedes Geschoss hat 400 Quadratmeter. Die Summe der Geschossflächen beträgt 1.200 Quadratmeter. Die GFZ ist 1,2.

Formel: Geschossfläche 1.200 geteilt durch Grundstücksfläche 1.000 ergibt GFZ 1,2.

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