Geschäftsbrief

Mindestangaben GmbH

Eine GmbH hat auf dem Geschäftsbrief mindestens anzugeben:

  1. Firmenbezeichnung gem. Handelsregister mit GmbH-Zusatz
  2. Sitz der Gesellschaft
  3. Handelsregister-Nummer und Handelsregister
  4. Vor- und Nachname aller Geschäftsführer

Die Mindestangaben sind in § 35a GmbHG gesetzlich vorgegeben. 

Falls ein Aufsichtsrat eingesetzt ist oder auf dem Briefbogen freiwillig Angaben zum Stammkapital gemacht werden, so können weitere Pflichten anfallen. 

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