Geschäftsbrief
Mindestangaben GmbH
Eine GmbH hat auf dem Geschäftsbrief mindestens anzugeben:
- Firmenbezeichnung gem. Handelsregister mit GmbH-Zusatz
- Sitz der Gesellschaft
- Handelsregister-Nummer und Handelsregister
- Vor- und Nachname aller Geschäftsführer
Die Mindestangaben sind in § 35a GmbHG gesetzlich vorgegeben.
Falls ein Aufsichtsrat eingesetzt ist oder auf dem Briefbogen freiwillig Angaben zum Stammkapital gemacht werden, so können weitere Pflichten anfallen.